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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Kreisverband Mühldorf e.V. findest du hier .
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Wasser zieht Kinder magisch an – deshalb können Teiche, Pools und Regentonnen zur Kinderfalle werden.
Kleine Kinder können auch in ganz flachem Wasser ertrinken - sogar dann, wenn das Wasser nur wenige Zentimeter tief ist!
Jährlich ertrinken in Deutschland rund 10 bis 20 Kinder im Vorschulalter.
Hinzu kommt eine unbekannte Zahl von Ertrinkungsunfällen, die nicht zum Tod geführt haben,
aber teilweise lebenslang schwerste Behinderungen zur Folge haben.
Fehlende Erfahrung: Bis etwa zum zwölften Lebensjahr fehlt Kindern noch die Erfahrung richtig zu reagieren, wenn sie ins Wasser gefallen sind. Deshalb besteht das Risiko, dass sie – anders als große Kinder – regungslos und ohne zu schreien mit dem Gesicht im Wasser liegen bleiben, auch bei sehr geringer Wassertiefe.
Kurze Arme: Ein weiterer Grund, warum Kinder in einem Gartenteich oder Planschbecken ertrinken, in dem sie eigentlich stehen können, liegt in der Anatomie und den Bewegungsabläufen kleiner Kinder. Um sich aufzurichten, stemmen sie sich vorne mit den Armen hoch. Doch im Wasser finden sie dafür keinen Halt, oder der Wasserstand ist für die noch kurzen Arme zu hoch, der Kopf bleibt daher unter Wasser.
Verschluss der Luftröhre: Kinder im Vorschulalter können auch in einem Gewässer ertrinken, welches nur wenige Zentimeter tief ist. Durch das Anatmen von Wasser und den darauf folgenden Kontakt der im Kehlkopf gelegenen Stimmritzen mit dem Wasser verkrampfen sich die Stimmritzen. Dadurch lassen die Stimmritzen zwar kein Wasser in die Luftröhre, aber auch keine Luft. (Diesen Vorgang nennt man trockenes Ertrinken.)
Die Eltern haben die Aufsichtspflicht: Vor allem kleine Kinder sollten die Eltern immer im Blick haben, auch weil sie die Aufsichtspflicht haben. Wichtig ist, dass Eltern sich dabei nicht ablenken lassen, auch wenn das Essen kocht oder das Telefon läutet. „Kurz weggehen“ oder am Smartphone sein sind die häufigsten Beschäftigungen der Eltern, wenn ein Kind ertrinkt!
Der Gartenbesitzer hat die Verkehrssicherungspflicht: Auch dann wenn keine Kinder im eigenen Haus leben, sollten Gartenbesitzer mit einem Teich oder Pool ihren Garten mit einem für Kinder nicht überwindbaren Zaun sichern. Falls ein Kind in ihrem Gartenteich zu Schaden kommt, können erhebliche Schadenersatzforderungen auf sie zukommen.
Präventive Maßnahmen ergreifen:
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