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Kinderfallen - Gartenteiche, Pools, Regentonnen

Wasser zieht Kinder magisch an – deshalb können Teiche, Pools und Regentonnen zur Kinderfalle werden.
Kleine Kinder können auch in ganz flachem Wasser ertrinken - sogar dann, wenn das Wasser nur wenige Zentimeter tief ist!

 

Jährlich ertrinken in Deutschland rund 10 bis 20 Kinder im Vorschulalter. 
Hinzu kommt eine unbekannte Zahl von Ertrinkungsunfällen, die nicht zum Tod geführt haben,
aber teilweise lebenslang schwerste Behinderungen zur Folge haben.

Sicherheitswissen: Kinder ertrinken schnell und lautlos

Fehlende Erfahrung: Bis etwa zum zwölften Lebensjahr fehlt Kindern noch die Erfahrung richtig zu reagieren, wenn sie ins Wasser gefallen sind. Deshalb besteht das Risiko, dass sie – anders als große Kinder – regungslos und ohne zu schreien mit dem Gesicht im Wasser liegen bleiben, auch bei sehr geringer Wassertiefe.

Kurze Arme: Ein weiterer Grund, warum Kinder in einem Gartenteich oder Planschbecken ertrinken, in dem sie eigentlich stehen können, liegt in der Anatomie und den Bewegungsabläufen kleiner Kinder. Um sich aufzurichten, stemmen sie sich vorne mit den Armen hoch. Doch im Wasser finden sie dafür keinen Halt, oder der Wasserstand ist für die noch kurzen Arme zu hoch, der Kopf bleibt daher unter Wasser.

Verschluss der Luftröhre: Kinder im Vorschulalter können auch in einem Gewässer ertrinken, welches nur wenige Zentimeter tief ist. Durch das Anatmen von Wasser und den darauf folgenden Kontakt der im Kehlkopf gelegenen Stimmritzen mit dem Wasser verkrampfen sich die Stimmritzen. Dadurch lassen die Stimmritzen zwar kein Wasser in die Luftröhre, aber auch keine Luft. (Diesen Vorgang nennt man trockenes Ertrinken.)

In der Nähe von Wasser: Kleine Kinder NIE aus dem Auge lassen.

Sicherheitstipps der DLRG

Die Eltern haben die Aufsichtspflicht: Vor allem kleine Kinder sollten die Eltern immer im Blick haben, auch weil sie die Aufsichtspflicht haben. Wichtig ist, dass Eltern sich dabei nicht ablenken lassen, auch wenn das Essen kocht oder das Telefon läutet. „Kurz weggehen“ oder am Smartphone sein sind die häufigsten Beschäftigungen der Eltern, wenn ein Kind ertrinkt!

Der Gartenbesitzer hat die Verkehrssicherungspflicht: Auch dann wenn keine Kinder im eigenen Haus leben, sollten Gartenbesitzer mit einem Teich oder Pool ihren Garten mit einem für Kinder nicht überwindbaren Zaun sichern. Falls ein Kind in ihrem Gartenteich zu Schaden kommt, können erhebliche Schadenersatzforderungen auf sie zukommen.

Präventive Maßnahmen ergreifen:

  • Schon bei der Planung eines Gartenteiches bzw. eines Pools geeignete Sicherheitsvorkehrungen treffen:
  • Den Teich mit einem Gitter oder Netz abdecken und das Netz fest verankern; handelsübliche einfache Netze haben sich nicht bewährt. Sogenannte Softcover stellen keinen wirksamen Schutz dar, sondern wirken auf Kinder als Herausforderung für ein Versteck und erwecken die kindliche Neugier. Bloße Abdeckungen reichen nicht aus, weil die Kinder darunter kriechen und ertrinken können.
  • Den Teich ausreichend hoch umzäunen, mit einem absperrbaren Zugang.
  • Übergänge und Tore zum Nachbargrundstück so sichern, dass sie von Kindern nicht geöffnet oder überklettert werden können.
  • Weitere Gefahrenquellen: Der Teich in Nachbars Garten, der kleine Bach hinter dem Grundstück. Auch hier sicherstellen, dass kein unbeaufsichtigter Zugang möglich ist.
  • Notfalls den Teich trockenlegen oder zuzuschütten, bis die Kinder älter sind; auch Kübelteiche sichern.
  • Wenn Kinder zu Besuch kommen, einen mobilen Zaun aus dem Baumarkt um den Teich herum ziehen.
  • Regentonnen mit einem kindersicheren Deckel verschließen.

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