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Grundpflege nach SGB Xl & Krankenpflege- und Behandlungspflege nach SGB V

Häusliche Krankenpflege und Behandlungspflege stellen eine Krankenkassenleistung dar. Die häusliche Krankenpflege wird zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes vom Arzt verordnet, die Behandlungspflege zur Sicherstellung der ambulanten Therapie. Die Verordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden, die Kosten übernimmt dann die Krankenkasse. Es entstehen für Sie als Patient die Versorgungsgebühr pro Quartal 10 €, 10% Eigenanteil für eine 28 Tageversorgung (1 x im Jahr).

Folgende medizinische Leistungen können u.a. als Behandlungspflege verordnet werden:

  • Anlage/Wechsel von Wundverbänden
  • Katheterisierungen
  • Einläufe bei chronischer Obstipation
  • Stomaversorgung- Plattenwechsel
  • Wundversorgung, z.B. bei Dekubitus oder Ulcus cruris
  • Spezielle Einreibungen bei schweren Pilzerkrankungen
  • Absaugung von Sekret aus den Atemwegen
  • Verabreichung von Medikamenten, Augensalben, -tropfen
  • Verabreichung von Spritzen, z.B. Thromboseprophylaxe oder Insulin für Diabetiker
  • Ambulante Neueinstellung von Diabetikern in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt
  • Blutzuckerkontrollen
  • Blutdruckkontrollen
  • Spezielle Inhalationen
  • Parenterale Ernährung und Medikamentengabe über Portkatheter

Seit 1995 existiert die Pflegeversicherung. Sie hat die Aufgabe, pflegebedürftige Menschen in Ihrem pflegerischen Alltag zu unterstützen. Voraussetzung ist die Einstufung in eine Pflegestufe durch den medizinischen Dienst. Die Leistung wird als Pflegegeld, Kombinationsleistung oder Sachleistung gewährt.

Die Hilfen erfolgen u.a. in folgenden Bereichen:

  • kleine und große Körperpflege
  • Transfer/An-/Auskleiden
  • Hilfe bei Ausscheidungen
  • Mobilisation, spezielle Lagerung
  • Hilfe bei Nahrungsaufnahme oder Sondennahrung
  • Zubereitung/Einnahme einer Mahlzeit
  • Einkauf und Besorgungen
  • Waschen, Bügeln, Putzen
  • Wechseln der Bettwäsche
  • Beheizen der Wohnräume

Entlastung nach §45b SGB Xl

Die Pflegeversicherung bietet hier bei vorliegender Demenz stundenweise Entlastung für pflegende Angehörige. Diese Leistung kann von uns als Pflegedienst durch Fachkräfte oder ergänzende Kräfte (ohne Ausbildung) erbracht werden.

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