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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Kreisverband Mühldorf e.V. findest du hier .
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Häusliche Krankenpflege und Behandlungspflege stellen eine Krankenkassenleistung dar. Die häusliche Krankenpflege wird zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes vom Arzt verordnet, die Behandlungspflege zur Sicherstellung der ambulanten Therapie. Die Verordnung muss von der Krankenkasse genehmigt werden, die Kosten übernimmt dann die Krankenkasse. Es entstehen für Sie als Patient die Versorgungsgebühr pro Quartal 10 €, 10% Eigenanteil für eine 28 Tageversorgung (1 x im Jahr).
Seit 1995 existiert die Pflegeversicherung. Sie hat die Aufgabe, pflegebedürftige Menschen in Ihrem pflegerischen Alltag zu unterstützen. Voraussetzung ist die Einstufung in eine Pflegestufe durch den medizinischen Dienst. Die Leistung wird als Pflegegeld, Kombinationsleistung oder Sachleistung gewährt.
Die Pflegeversicherung bietet hier bei vorliegender Demenz stundenweise Entlastung für pflegende Angehörige. Diese Leistung kann von uns als Pflegedienst durch Fachkräfte oder ergänzende Kräfte (ohne Ausbildung) erbracht werden.
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